Lange Geschichte kurz erzählt

Vorgeschichte

Screen Shot 2015-09-06 at 13.02.31
Mein Vater, Alexandre Galious, wurde am 6. Juni 1997 von seinem Arbeitsplatz in Berlin-Charlottenburg gewaltsam entführt. Die Täter versuchten unter Androhung von Mord- und Folter („bei lebendigem Leibe vergraben“) an meinem Vater 1 Mio DM von mir und meiner Mutter zu erpressen. Mein Vater wurde nie gefunden.
Nachdem die gleichen Täter 3 Monate später einen jungen Mann namens Matthias Hintze entführten und ihn in einem Erdloch qualvoll ersticken liessen, wurden sie gefasst. Sie wurden zu 14.5 Jahren Haft für die Entführung von Matthias Hintze und in einem späteren Verfahren (2001) für ein weiteres halbes Jahr Haft für die Entführung von meinem Vater verurteilt.
Screen Shot 2015-09-06 at 12.30.43
Für mich und meine Familie  war die traurige Geschichte damit leider nicht zu Ende. Dem Haupttäter Sergej Serow (alias Isaichev) gelang im November 1998 die Flucht aus der Justizvollzugsanstalt Brandenburg. Darauf verschickte der Rechtsanwalt Andreas Schulz (der meine Familie als Nebenkläger im Entführungs-Prozess vertrat), ohne einen Auftrag von mir dazu erhalten zu haben, eine Presseerklärung. In dieser teilte er mit, von mir erfahren zu haben, dass ich eine Belohnung in Höhe von 300‘000 DM für Hinweise ausgelobt hätte, die zur Ergreifung von Serow führen. Der Arbeitslose Frank Lesinski, der dem flüchtigen Täter während seiner Flucht Unterschlupf gewährte, meldete ihn der Polizei, woraufhin dieser sich widerstandlos von der Polizei verhaften liess. Screen Shot 2015-09-06 at 12.26.10Der Hinweisgeber Lesinski verklagte mich für die Belohnungssumme nebst 4% Zinsen. Obwohl einiges darauf deutete, dass Herr Lesinski und der Entführer sich abgesprochen haben, um hinterher die Belohnung zu teilen, sah das Gericht der 2-ten Instanz (die erste gab mir Recht) diesen Umstand als nicht glaubhaft vorgetragen an und wollte keine Beweise dazu erheben. Trotz der für mich als 21-jährigen Studenten unrealistisch hohen Belohnungssumme und dem Umstand, dass die Auslobung des Anwalts nicht meine Willenserklärung darstellte, wurde ich vom Kammergericht Berlin im Urteil vom 5.10.2001 zur Zahlung von 300‘000 DM nebst 4% Zinsen ab 16.08.1999 plus Prozesskosten der beiden Instanzen verurteilt. Mein Revisionsantrag an den Bundesgerichtshof wurde aufgrund von Fehlen “einer grundsätzlichen Bedeutung“ 2002 abgewiesen. Ab 2001 machte ich ein Austauschstudium und zog Ende 2003 für ein Doktorat in die Schweiz. Die Justizkassen diverser Instanzen haben mich bis 2004 um die Prozesskosten vollstreckt, aber der Hauptgläubiger hat 14 Jahre lang seine Forderung nicht geltend gemacht.

Jetzt

Ende 2014 wurde der Haupttäter Serow aus der Haft entlassen. Jetzt, ein halbes Jahr später (06.08.2015) leitete der Gläubiger Lesinski eine Zwangsvollstreckung gegen mich ein (das Urteil wurde hierfür vom Zürcher Bezirksgericht in der Schweiz als vollstreckbar erklärt) und stellte mein Einkommen und Vermögen (Familienauto) unter Arrest. Dieser zeitliche Zusammenhang ist für mich ein weiteres Indiz für das Zusammenwirken zwischen dem Entführer und dem Hinweisgeber. Es geht nunmehr um einen für mich unglaublichen Betrag von über 255’000 Euro (inkl. der aufgelaufenen Zinsen).

Eine kurze Chronologie der Ereignisse ist in diesem Chronologie 1-pager dargestellt.

Was es für mich bedeutet

Die Vorstellung, dass der Entführer von meinem Vater nun das Justiz- und Vollstreckungssystem der beiden Länder für seine Zwecke missbraucht, ist für mich unfassbar. Schlimmer noch ist, dass meine Familienangehörigen und ich nun in Angst vor weiterer Erpressung leben müssen, sollte ich nicht (oder nicht in genügendem Masse) der Zwangsvollstreckung Folge leisten und die Forderung tilgen, da der einstige Entführer meines Vaters in diesem Fall über das Betreibungsverfahren Zugang zu etlichen persönlichen Informationen zu mir und meinen Angehörigen erhalten kann.

Abgesehen davon werden meine Familie und ich finanziell zerstört, um die Gier von Herrn Lesinski (und wahrscheinlich demjenigen, hinter ihm steht) zu befriedigen.